1) Information: Wir informieren die Unternehmensleitung über jede Änderung der Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften, die in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, und die Sie beinflussen könnten, indem wir permanent eine Steuer- und Buchhaltungsberatung durchführen.
2) Beratung: Wir werden alle Anfragen ihres Unternehmens bezüglich Steuern und Buchhaltung studieren und beantworten, mündlich oder schriftlich – so wie es in der jeweiligen Situation erforderlich ist.
3) Planung: Die Vorkenntnis der Bedürfnisse Ihres Unternehmens in den Bereichen Steuern und Buchhaltung und die Einrichtung einer entsprechenden Steuer- und Bilanzpolitik, erlaubt innerhalb des rechtlichen Rahmens die vorteilhafteste Anwendung des Gesetzes.
4) Administration: Wir kooperieren bei der Einreichung der Steuererklärung Ihrer Firma: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und bei informativen Steuererklärungen. Soweit es von Ihnen gewünscht wird, informieren wir Sie auch über sonstige Steuern und deren Aspekte, die überprüft werden sollen oder Hilfestellung bei Entscheidungen erforden, mit dem Ziel, die am besten geeignete steuerliche Behandlung zu errreichen. 5) Verwaltungsberatung:
Wir wirken bei der Vorbereitung und Präsentation der Anfragen oder Ermächtigungen mit, die bei den Steuer- und Buchhaltebehörden eingereicht werden.
6) Steuerprüfungen: Wir bereiten die Mitarbeiter, die an einer Inspektion teilnehmen werden, vor, indem wir ihr Handeln im voraus auswerten, Argumente bereitstellen und bei der Annahme oder Ablehnung der Vorschläge der Inspektion beraten.
1 ) Information: Wir informieren die Unternehmensleitung über jede Änderung des Handelsrechts, Zivilrechts, Gesellschaftsrechts, Verwaltungsrechts, Strafrechts und Baurechts, die in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und ihre Firma beinflussen könnte, indem wir permanent eine Rechtsberatung durchführen. 2) Beratung: Wir werden alle Anfragen ihrer Firma bezüglich rechtlicher Aspekte studieren und beantworten, mündlich oder schriftlich – so wie es in der jeweiligen Situation erforderlich ist. 3) Planung: Die Voranalyse der Bedürfnisse Ihres Unternehmens in dem rechtlichen Bereich und die Einrichtung einer entsprechenden Firmenpolitik, erlaubt innerhalb des rechtlichen Rahmens, die vorteilhafteste Anwendung des Gesetzes. 4) Administration: Wir überwachen die Ausarbeitung von Verträgen, Dokumenten und Protokollen, die Teil der normalen Entwicklung Ihrerer Firma sind, auf Nachfrage nehmen wir auch an Sitzungen und Besprechungen der Geschäftsführung teil. 5) Beratung der Administration: Wir wirken bei der Vorbereitung und Präsentation der Rechtsfragen, die bei den Behörden eingereicht werden, mit.
1 ) Information: Wir informieren die Führung Ihres Betriebes über jede Änderung des Arbeitsrechts, die in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und ihre Firma beinflussen könnte, indem wir permanent Ihr Unternehmen beraten. 2) Beratung: Wir werden alle Fragen ihres Unternehmens auf dem Gebiet des Arbeitswesens studieren und beantworten, mündlich oder schriftlich – so wie es in der jeweiligen Situation erforderlich ist. 3 ) Arbeitsrechtliche Planung: Die Voranalyse der Bedürfnisse Ihres Unternehmens in dem Bereich des Personalwesens und die Einrichtung einer entsprechenden Personal- und Arbeitspolitik, erlaubt innerhalb des rechtlichen Rahmens , die vorteilhafteste Anwendung des Gesetzes. 4) Administration: Wir unterstützen Sie bei Angelegenheiten wie Arbeitsvertragaufsetzung, indem wir Sie über verschiedene Vertragsarten und damit verbundene Einstellungszuschüsse beraten. Darüberhinaus informieren wir Sie über alle Sozialversicherungsleistungen. Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Gestaltung von Anstellungssverträgen, sowie deren Erneuerung oder Verlängerung. Nach Ihren Anweisungen und uns auf Ihre Firmendaten basierend , helfen wir Ihnen bei der Fertigstellung von Lohnabrechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinighungen wegen Arbeitsunfall, Krankheit oder berufsbedingter Krankheit, An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherungsbehörde, Erstellung von Zusammenfassungen der Sozialversicherungsbeiträge und jährlichen Einkommensteuerzahlungen, sowie Zertifikate der gesetzlichen Sozialabgaben für die Arbeitnehmer. Wir kooperieren bei der Erstellung der Abmahnungen und Sanktionsmitteilungen an das Personal. Schliesslich informieren wir über alle Aspekte, die einer Entscheidung bedürfen, damit Sie innerhalb des rechtlichen Rahmens, die vorteilhafteste Anwendung des Arbeits- und Personalrechts nutzen könnten.
Die Aufgabe einer Wirtschaftsprüfung besteht darin, mittels optimaler Prüfungstechniken die finanziell - ökonomische Information aus der Buchhaltung zu erlangen und zu verifizieren. Sie hat als Ziel, einen umfassenden professionellen Bericht zu erarbeiten, der die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens bei Jahresabschluss wiederspiegelt, darüberhinaus werden die Ergebnisse der Geldoperatonen bewertet und auch deren Übereinstimmung mit dem Regelungsrechnungslegungsvorschriften und insbesondere mit den Prinzipien und Kriterien, die darin enthalten sind.
Ob gesetzlich verepflichtet oder freiwillg, den Jahresabschluss des Unternehmens einer externen Prüfung zu unterziehen, bedeutet eine zuverlässige Finanzberichterstattung und die Bestätigung eines aussenstehendes Unternehmens über eine gute Betriebsführung.
Ein Unternehmen muss sich einer Wirtschaftsprüfung unterziehen, wenn innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Gesamt-Aktiva: 2.850.000 €
Umsatz: 5.700.000 €
Durchschnittlicher Personalbestand: 50 personas.
In Einzellfällen, ist die Wirtschaftsprüfung auch obligatorisch, wenn das Unternehmen Zuschüsse vom Staat erhält, für öffentliche Einrichtungen arbeitet , usw ...
Unsere Arbeit wickelt sich in drei Schritten ab:
-Planungsphase, in der wir die Risiken und die internen Kontrollmöglichkeiten des Kunden analysieren.
-Ausführungsphase, in der wir vertiefte Konformitätsprüfungen durchführen, die von dem ausgewählten Risiko-Ansatz abhängen.
-Abschlussphase, in der wir den Bericht der Wirtschaftsprüfung herausgeben.